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Die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste fahren
nie zum Spaß mit Blaulicht und Horn!
Wenn Sie fahren, stehen das Leben von
Menschen oder große Sachwerte auf dem Spiel!
SCHAFFEN SIE IHNEN DESHALB FREIE BAHN
Hier einige Tipps, wenn Ihnen Einsatzfahrzeuge begegnen:
In der Ortschaft:
Ruhe bewahren, langsamer werden, wenn möglich äußerst weit rechts fahren.
Benutzen Sie den Bürgersteig als Ausweichzone mit ! Halten Sie ihren PKW an,
wenn Sie können und die Einsatzfahrzeuge nicht mehr behindern. Lassen Sie die
Einsatzfahrzeuge passieren. Vorsicht, die Feuerwehr fährt oft mit mehreren
Fahrzeugen. Deshalb erst in den Rückspiegel schauen, bevor Sie weiterfahren.
Das gleiche gilt für die Gegenfahrbahn Fahren Sie nie in eine Kreuzung ein,
wenn Sie dadurch ein Einsatzfahrzeug behindern würden.
An der roten Ampel:
Bleiben Sie nicht vor der roten Ampel stehen, sondern fahren sie langsam in die
Kreuzung ein, oder auf die Verkehrsinsel, wenn sich ein Einsatzfahrzeug von
hinten nähert und lassen sie es passieren. Dies ist keine Ordnungswidrigkeit,
sondern wird geduldet.
Auf Bundes / Landstraßen:
Ruhe bewahren, Geschwindigkeit verlangsamen, rechts heranfahren. Auch bei
entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen Einsatzfahrzeuge passieren lassen.
Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen. Sie
könnten in einen Unfall rasen.
Auf der Autobahn:
Ruhe bewahren, Gasse bilden: bei zwei Fahrspuren in der Mitte, bei drei oder
mehr Fahrspuren zwischen der mittleren und der linken Fahrspur. Gasse nicht
schließen, es können Polizei, Notarztwagen, Abschleppwagen, oder weitere
Feuerwehrfahrzeuge folgen. Blockieren Sie nie die Standspur. ( Einsatzfahrzeuge
können diese dann mitbenutzen. ) Überholen Sie keine langsam fahrenden
Feuerwehr- oder Rettungswagen. Sie könnten in einen Unfall rasen.
Sonderrechte warum?
Immer wieder hört man das "Tatütata" von Feuerwehr, Rettungsdienst
oder Polizei. Das bedeutet dann, dass hier Sonderrechte in Anspruch genommen
werden.
Doch was heißt das genau?
Feuerwehr und Polizei dürfen nach der Straßenverkehrsordnung bei Gefahren für
Leib, Leben oder bedeutenden Sachwerten im Einzelfall die geltenden
Verkehrsregeln überschreiten, also beispielsweise bei Rot über die Ampel fahren
oder innerorts schneller als mit den zulässigen 50 km/h unterwegs sein.
Gleiches gilt auch für den Rettungsdienst, wenn höchste Eile geboten ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Dass
diese Dienste dies nicht zum eigenen Vergnügen tun, sondern sich dabei in
erhöhte Gefahr begeben sei nur am Rande erwähnt.
Doch die Sonderrechte sind nur das eine. Das andere ist der gute Wille und das
Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Rettern. Denn bei diesen Einsätzen
können Sekunden über Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es ist daher
besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht zusammen
mit dem Einsatzhorn (Martinhorn) erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer sofort
eine Gasse für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen. Das bedeutet
aber auch, dass man im eigenen Auto die Stereoanlage nicht so weit aufdreht,
dass man keine Außengeräusche mehr wahrnehmen kann.
Auch müssen die speziell gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten
werden. Denn Halten oder Parken kann dort zum einen teuer werden, zum anderen
aber auch den notwendigen Durchgang für Feuerwehr oder Rettungsdienst
verhindern und damit zu großen Schäden führen, im schlimmsten Fall gar
Menschenleben kosten.
Deshalb Zufahrten und Einsatzstellen für Rettungsmannschaften und -fahrzeuge
freihalten, Lösch- und Rettungsmaßnahmen durch Einhaltung eines ausreichenden
Sicherheitsabstands nicht behindern, sowie bei Staus auf Autobahnen und
Schnellstraßen Gassen für Rettungsfahrzeuge freihalten. Dies gewährleistet,
dass die Rettungsmannschaften ihren für alle wichtigen Aufgaben ungehindert
nachkommen können.
Feuerwehrautos brauchen Platz:
Immer wieder erleben die Feuerwehrleute, dass sie mit ihren großen Einsatzwagen
nicht nahe genug an brennende Häuser herankommen. Grund: Autos stehen im
Halteverbot, Straßenecken sind zugeparkt. So geht wertvolle Zeit verloren.
,,Wenn Sie ein paar Schritte zur nächsten Parkfläche laufen, anstatt die Straße
zuzustellen, kann dies einem Menschen das Leben retten."
Auf gerader Straße brauchen die Feuerwehrfahrzeuge mindestens drei Meter zum
Durchfahren; die langen Fahrzeuge (Beispiel: Drehleiter) kommen außerdem um die
meisten Kurven und Straßenecken nur herum, wenn die vorgeschriebene Fünf-Meter-Zone
freigehalten wird. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, mit Schildern
ausgewiesene Brandschutzzonen oder Feuerwehrzufahrten nicht zuzuparken.
Bedenken Sie auch, wenn Sie an schmalen Straßen parken, dass es besser ist, die
Fahrzeuge auf einer Straßenseite abzustellen. Zick-Zack-Fahren ist mit größeren
Fahrzeugen oftmals nicht möglich.
Viele am Hang gelegene Gebäude kann die Feuerwehr nur zu Fuß erreichen. In
solchen Fällen sollte der Weg zum Haus mindestens 1,25 Meter und Türen einen
Meter breit sein -und niemals verstellt. An Gebäuden, vor denen die Drehleiter
der Feuerwehr aus Platzmangel nicht aufgestellt werden kann, sollte man sowohl
vor dem Haus als auch im Hinterhof darauf achten, dass genug Fläche für
tragbare Leitern bleibt.
"Wenn man unsere Tipps beachtet, ist im Ernstfall die Chance zur Rettung von
Menschen und Sachen viel größer, als wenn jeder nur an seine Bequemlichkeit
denkt."
Vielleicht hilft es auch mal Ihnen!
DANKE!
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